Der Zivildienst ermöglicht es Wehrpflichtigen, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, ihre Dienstpflicht im Rahmen von Zivildiensteinsätzen zu erfüllen. Um ihren Konflikt mit dem Gewissen zu beweisen, müssen Zivildienstleistende 1.5 Mal länger Dienst leisten als im Militärdienst (Tatbeweis). Der Zivildienst ist seit 1992 in der Bundesverfassung verankert, im gleichen Artikel wie die Militärdienstpflicht (BV Art. 59). Der Zivildienst hat gemäss Zivildienstgesetz den Zweck, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gesellschaft fehlen oder nicht ausreichen. Weil der Zivildienst auch in Katastrophenfällen oder Notlagen mithilft, ist er neben der Armee und dem Bevölkerungsschutz als sicherheitspolitisches Instrument des Bundes anerkannt.
Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung 1996 zu einem festen Bestandteil des Dienstpflichtsystems entwickelt und ist heute fest in der Gesellschaft verankert. Die Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 und die Einführung des Tatbeweises gewährleisten, dass Dienstpflichtige ihren Gewissenskonflikt kundtun und Zivildienst leisten können. Die Zahl der jährlichen Zulassungen ist infolge dessen von 1600 Personen (2008) auf rund 6700 Personen (2009) gestiegen. Damit leistet der Zivildienst einen Beitrag zur Wehrgerechtigkeit. 2018 haben Zivildienstleistende (Zivis) insgesamt fast 1.7 Millionen Diensttage für die Allgemeinheit geleistet. Derzeit stagniert die Nachfrage: 2018 wurden 6200 Personen zum Zivildienst zugelassen, was einer Reduktion um 8.5% Zulassungen im Vergleich zum Vorjahr entspricht.